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   VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00   

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https://dejure.org/2001,63696
VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00 (https://dejure.org/2001,63696)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.11.2001 - 11 A 37/00 (https://dejure.org/2001,63696)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. November 2001 - 11 A 37/00 (https://dejure.org/2001,63696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung überzahlter Beihilfeleistungen; Verringerung des Beitragsbemessungssatzes ; Ausschluss des Vertrauensschutzes; Unrichtige oder unvollständige Angaben; Absehen von der Aufhebung der Bewilligungsbescheide; Berufung auf Wegfall der Bereicherung ; Kenntnis des ...

  • Judicialis

    LVwG § 116; ; BBesG § 12 Abs. 2; ; BGB § 818 f

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein offensichtlicher Mangel im Sinne der genannten Vorschriften nur gegeben, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 6 C 41/88 - NVwZ-RR 1990, 622 f mwN).

    Maßgebend sind dabei die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers der Leistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 aaO mwN).

    Auch der Umstand, dass bei Erfüllung der Anzeigepflicht der Mangel des rechtlichen Grundes hätte offensichtlich werden und eine Überzahlung unter Umständen ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, führt für sich allein nicht zur Haftung gemäß § 819 Abs. 1 BGB iVm § 12 Abs. 2 Satz BBesG (BVerwG, Urteil vom 27.01.1987 - 2 C 4/85 - NVwZ 1987, 1082; Urteil vom 28.06.1990 aaO).

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00
    Für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eines Beamten - wie der Klägerin -besteht diese Pflicht als ein billiger Weise zu forderndes Korrelat zur Alimentationspflicht des Dienstherrn des Beamten (BVerwG, Urteil vom 25.06.1969 - VI C 103.67 - E 32, 229, 230).

    Die Anforderungen an eine Beamtenwitwe sind niedriger als die an den Beamten selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1969 aaO).

  • VGH Hessen, 17.03.1993 - 1 UE 2773/87

    Rückforderung überzahlter Bezüge/Ortszuschläge - verschärfte Haftung des Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht, wenn man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der verschärften Haftung dahin interpretiert, dass aus der Kenntnis und Verletzung einer Anzeigepflicht die Vorschrift des § 12 Abs. 2 BBesG dann als Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen herangezogen werden kann, wenn sich ein derartiger Verstoß im Einzelfall als grobe Sorgfaltspflichtverletzung darstellt (so Hessischer VGH, Urteil vom 17.03.199 - 1 UE 2773/87 - IÖD 1993, 222, 223).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00
    Auch der Umstand, dass bei Erfüllung der Anzeigepflicht der Mangel des rechtlichen Grundes hätte offensichtlich werden und eine Überzahlung unter Umständen ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, führt für sich allein nicht zur Haftung gemäß § 819 Abs. 1 BGB iVm § 12 Abs. 2 Satz BBesG (BVerwG, Urteil vom 27.01.1987 - 2 C 4/85 - NVwZ 1987, 1082; Urteil vom 28.06.1990 aaO).
  • VG Köln, 19.03.2008 - 27 K 972/07

    Rücknahme einer Beihilfegewährung wegen unvollständiger Angaben zu der Frage

    Offengelassen für die aktiven Beamten, verneinend für die Witwe eines Beamten VG Schleswig, Urteil vom 19. November 2001 - 11 A 37/00 -, juris, Rz. 28 .
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